Sportgesundheit
Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes verlangen zum Zeitpunkt der Meldung zu einem Wettkampf den Nachweis der Sportgesundheit. Dieser darf am Tag der Meldung und am Wettkampftag nicht älter als ein Jahr sein.
Wenn dieser Nachweis Talentis nicht eine Woche vor dem Meldeschluss vorliegt, ist eine Meldung zum Wettkampf nicht möglich. Der Meldeschluss steht in der jeweiligen
Ausschreibung des Veranstalters und liegt in der Regel etwa zwei bis drei Wochen vor dem Wettkampf.
Für ein erfolgreiches Training ist es ebenfalls zur Sicherheit notwendig, dass der Schwimmer einmal im Jahr untersucht wird. Die Entscheidung, ob das Training auch ohne Untersuchung
möglich ist, liegt beim Trainer.
Diese Untersuchung darf jeder Arzt durchführen. Eine richtige Untersuchung ist jedoch wichtig! Wenn der Arzt nur fragt „Wie geht's?“, ist das nicht ausreichend! Umfang und Dauer der Untersuchung sind nicht vorgeschrieben und liegen im Ermessen des Mediziners. Die Kosten berechnet jeder Arzt anders, grundsätzlich müssen die Eltern diese selber tragen. Daher sollte der Arzt auf jeden Fall vorher bekanntgeben, in welcher Höhe die Kosten liegen - es gab hier schon böse Überraschungen! Sinnvoll ist es, die Sportgesundheitsprüfung mit anderen notwendigen Untersuchungen zu verbinden. Der Arzt hat dann eventuell die Möglichkeit, die Kosten zu verrechnen, eine Gebühr für die Bescheinigung ist jedoch meist unumgänglich. Die Verwendung des Sportgesundheitsvordruckes von Talentis senkt diese aber möglicherweise. Falls in den letzten Monaten bereits eine Untersuchung erfolgt ist, ist es ausreichend, wenn der Arzt den Gesundheitspass mit dem Datum der Untersuchung unterschreibt.
Den Sportgesundheitsvordruck verteilen die Trainer oder der sportliche Koordinator von Talentis.
Nun viel Erfolg bei der Untersuchung und ein erfolgreicheres Training!